Rechtslage bei Ezigaretten

Wie ist die aktuelle Rechtslage bei Ezigaretten ?

richter hammer

In Deutschland und den meisten anderen europäischen Ländern sind E-Zigaretten und Liquids frei verkäuflich. Umstritten ist die Rechtslage jedoch bei den Liquids, insbesondere tabakhaltigen Liquids. In einigen Ländern, so auch Österreich, fallen E-Zigaretten und die zugehörigen Liquids unter das Arzneimittelgesetz, was dazu führt, dass ein freier Verkauf nicht stattfindet. Auch in Deutschland gibt es immer wieder Befürworter einer solchen Apothekenpflicht für E-Zigaretten. Inzwischen gibt es aber einige deutsche Gerichte, die entschieden haben, dass es sich nicht um ein Arzneimittel, sondern vielmehr ein Genussmittel handelt.

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Für die Verwendung in öffentlichen Räumen und Transportmitteln gibt es kaum eindeutige Regeln. Die meisten Airlines beispielsweise treffen in ihren Geschäftsbedingungen gar keine Aussagen über die Zulässigkeit der elektronischen Zigaretten. Bei der Deutschen Bahn wiederum fallen E-Zigaretten ausdrücklich unter das Rauchverbot. Was das Rauchen in öffentlichen Räumen angeht gelten in Deutschland verschiedene Regeln. Während die Städte Köln und Hannover beispielsweise den Gebrauch von E-Zigaretten in Gaststätten verbieten gibt es in Bayern kein solches Verbot. Und auch dem niedersächsischem Städte- und Gemeindebund liegen keine konkreten Gefährdungshinweise oder Beschwerden vor, und stellt fest, dass Städte und Gemeinden „Ohne Rechtsgrundlage und verlässliche Erkenntnisse zu konkreten Gefahren[…] den Gebrauch von E-Zigaretten – zum Beispiel in Gaststätten – nicht untersagen“ dürfen. Es ist also unschwer zu erkennen, dass es keine einheitliche Regelung dazu gibt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich daher, bei seinem zuständigen Landratsamt einfach nachzufragen, ob die E-Zigaretten in öffentlichen Räumen wie Gaststätten genutzt werden dürfen. (Stand: 11/2012)

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