29. BtMG Änderungsverordnung

Am 22.05.2015 trat die 29. BtMG Änderungsverordnung in Kraft. Mit der gesetzlich verpflichtenden Veröffentlichung wurde die Änderung rechtskräftig am 23.05.2015.

Folgende synthetischen Cannabinoide wurden dem BtMG unterstellt:

AB-CHMINACA

5F-ABICA

5F-AB-PINACA

5F-AMB

5F-SDB-006

SDB-006

THJ-018

Hinzu kommt noch ein Opioid namens MT-45 und ein Amphetamin-Derivat namens 4,4′-DMAR.

Die Stoffe die nun auf den Markt kommen sollen teilweise bedenklicher sein als die die nun verboten werden. Man kann nur hoffen das der Verbotswahnsinn endlich ein Ende nimmt und ein regulierter Markt kommt.

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